Compliance Mitarbeiter

Reeder Unternehmensgruppe

 

Corporate Compliance

Vorwort Michael Reeder

 

 

Das erste Therapiezentrum wurde 1992 unter der Leitung von Birte und Michael Reeder in Gelsenkirchen-Mitte gegründet und ist seit diesem Tage in den Bereichen Krankengymnastik, Rehabilitation und Prävention tätig.

Von Beginn an versuchten wir neue Maßstäbe in unseren Tätigkeitsbereichen zu setzen, um den Patienten ein bestmögliches Behandlungsergebnis und -erlebnis garantieren zu können.

Die Behandlungsspektren in den Therapiezentren umfassen alle Maßnahmen der klassischen Krankengymnastik, Massage und Lymphdrainage. Weiterhin befassen wir uns mit der modernen Sportphysiotherapie sowie Trainingstherapie und der Betreuung von Sportvereinen. Neben diesen Maßnahmen betreuen wir mittlerweile auch eine Vielzahl von Leistungs- und Profisportlern, welche die unterschiedlichen Zusatzqualifikationen der Mitarbeiter unserer Therapiezentren zu schätzen wissen.

Durch sich ständig ändernde Gesetzgebungen und Gesundheitsreformen sind die behandelnden Therapeuten aufgefordert, auch Präventionsmaßnahmen in ihr Behandlungsspektrum aufzunehmen, die von den Patienten selbst gezahlt werden. Diese Maßnahmen werden ausschließlich unter therapeutischer Leitung durchgeführt.

Neben diesen Tätigkeitsfeldern bemühen wir uns neue und effiziente Wege in der Rehabilitation und der integrierten Versorgung.

 

Ihr

 

Michael Reeder

-Geschäftsführer-

 

 

Inhaltsverzeichnis

Einleitung:

Warum „Corporate Compliance ?“

 

Grundsätze unseres Handelns

 

Wir verpflichten uns zur bestmöglichen Versorgung

unserer Patienten

 

Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen und heilmittel-

konformen Abrechnung gegenüber Krankenkassen und

Privatpatienten.

 

Wir verpflichten uns zur Fairness gegenüber Mitbewerbern

 

Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen Führung der

Patientenakte und Behandlungsdokumentation

 

Wir verpflichten uns zu fairen und respektvollen Arbeitsbedingungen

 

Wir verpflichten uns zur Trennung von Unternehmens-

und Privatinteressen

 

Warum „Corporate Compliance ?“

 

Die Reeder Unternehmensgruppe ist der größte Verbund von Unternehmen aus dem Bereich Physiotherapie in Deutschland. Die Therapiezentren der Unternehmensgruppe haben Jahre gebraucht, sich einen guten Ruf als Dienstleister am Patienten aufzubauen. Durch unüberlegtes und regelwidriges Handeln möglicherweise nur eines einzelnen Mitarbeiters, kann dieser gute Ruf beschädigt werden. Dies gilt es zu verhindern. Daher kommt es darauf an, dass jeder Mitarbeiter sich bei seinem Handeln insbesondere durch die Prinzipien leiten lässt, die in dieser Corporate Compliance dargestellt sind. Denn jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Handeln das Ansehen der Unternehmensgruppe, insbesondere aber auch das seines Therapiezentrums.

 

Corporate Compliance bedeutet gesetzmäßiges sowie regel- und heilmittelkonformes Verhalten eines jeden Mitarbeiters der Unternehmensgruppe Reeder.

 

Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, bei seinem beruflichen Handeln die anwendbaren unternehmensspezifischen und gesetzlichen Regeln einzuhalten.

 

Die Corporate Compliance dient dabei als Basis. Sie erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit und wird ständig weiter entwickelt. Es können nicht alle Situation im täglichen Berufsalltag beschrieben werden, noch können alle geltenden und im Einzelfall zu betrachtenden Regeln beachtet werden. Die in dieser Corporate Compliance beschriebenen Standards setzen nicht geltendes Recht außer Kraft. Sollte das geltende Recht einen strengeren Standard beschreiben, so ist dieser zu beachten. Auch Änderungen bzw. Aktualisierungen der Gesetzgebung sind zu berücksichtigen.

 

Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen geltendes Recht und ethische Grundsätze können für das Therapiezentrum und die Unternehmensgruppe Reeder erhebliche negative Auswirkungen haben.

 

Unter anderem könnten nachfolgende Sanktionen gegen die Unternehmensgruppe Reeder erfolgen:

Entzug der Zulassung für das Therapiezentrum

Geldstrafen

Bußgelder

Schadens- und Strafschadensersatz

Abbruch von Geschäftsbeziehungen

Erpressungsversuche

Imageschäden, negative Beurteilungen in Medien

 

 

Auch den einzelnen Mitarbeiter, der die Grundsätze dieser Corporate Compliance verletzt, können empfindliche Konsequenzen drohen:

Freiheits- oder Geldstrafen,

Schadensersatzforderungen

Berufsverbot

arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

 

Bei Regelverstößen kann sich der Mitarbeiter nicht darauf berufen, dass er im Sinne und zum Wohle der Unternehmensgruppe Reeder gehandelt hat. Jegliche Verstöße gegen Regeln und Vorschriften schaden langfristig der Unternehmensgruppe Reeder. Ein dadurch erzielter wirtschaftlicher Erfolg rechtfertigt unter Berücksichtigung der Konsequenzen nicht die Vorgehensweise.

 

Die Reeder Unternehmensgruppe will sich durch die bestmögliche Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der Konformität mit den Heilmittelrichtlinien

individuelle Gesundheitskonzepte im Sinne einer integrierten Versorgung bestmögliche Kommunikation mit dem überweisenden Arzt Fairness gegenüber Mitbewerbern auf dem Gesundheitssektor erfolgreich platzieren.

Sollte der Erfolg nur dann möglich sein, wenn dies mit Verstößen gegen geltendes Gesetz und Recht, die Heilmittelrichtlinien oder unethischen Handelns verbunden ist, so nimmt die Reeder Unternehmensgruppe davon Abstand.

 

Die Reeder Unternehmensgruppe steht durch die Größe und den bisherigen Erfolg unter Beobachtung der Öffentlichkeit, den Krankenkassenverbänden und der Medien. Durch diese Corporate Compliance demonstrieren wir gegenüber der Öffentlichkeit, Mitbewerbern, Medien, Geschäftspartnern, Ärzten und Patienten, dass die Corporate Compliance ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist.

 

Diese Corporate Compliance soll unseren Mitarbeitern eine Hilfestellung bei der täglichen Arbeit geben und helfen, sich vor Fehlern und den damit verbundenen Konsequenzen zu schützen.

 

Die separaten Anti-Korruptions-Grundsätze für Geschäftspartner sind hinsichtlich Normen, Auflassungen und Pflichten im Einklang mit den hier gemachten Grundsätzen zu beachten. Zuwiderhandlungen sind ebenso untersagt und ausdrücklich verboten.

 

Grundsätze unseres Handelns

 

Wir verpflichten uns zur bestmöglichen Versorgung unserer Patienten

-Unser Leitbild-

 

Der Physiotherapeut in der Unternehmensgruppe Reeder ist ein selbstverantwortlicher, engagierter, motivierter und interessierter Therapiemanager, sowie Rehabilitationsberater.

 

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Wohl des Patienten. Dem Patienten im Sinne einer integrierten Versorgung ein bestmögliches Behandlungsergebnis und -erlebnis zu garantieren, ist dabei unser Anspruch.

 

Der Physiotherapeut fungiert als zertifizierter Spezialist und Gesundheitsberater.

 

Er organisiert in enger Absprache und Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt die Therapie und alle notwendigen Maßnahmen in Abhängigkeit des Krankheitsbildes und der Bedürfnisse des Patienten.

 

Nach Analyse des Problems des Patienten und Feststellung der Symptomatik wirkt der Patient und der behandelnde Arzt bei der Erstellung eines individuelle Gesundheitskonzeptes im Sinne der integrierten, komplexen und bestmöglichen Versorgung unserer Patienten mit.

 

 

Das Wohl des Patienten und dessen Behandlungsziel stehen im Vordergrund.

 

 

Zum Wohle unserer Patienten bildet sich der Therapeut im Rahmen seiner Möglichkeiten mit der Unterstützung des Unternehmens fort.

 

 

 

Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen und heilmittelkonformen Abrechnung gegenüber Krankenkassen und Privatpatienten

-Unser Leitbild-

 

Jeder Mitarbeiter1

darf ausschließlich die Leistungen erbringen, für welche er eine Qualifikation, eine Zulassung und ein entsprechendes Zertifikat einer anerkannten Ausbildungsstelle besitzt. Mit der Behandlung darf erst begonnen werden, wenn die Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger erteilt worden ist.

 

verpflichtet sich, die geltenden Heilmittelrichtlinien, sowie die Rahmenempfehlungen der Krankenkassen in vollem Umgang zu beachten.

 

verpflichtet sich, dem Patienten gegenüber eine in Bezug auf Zeit und Inhalt ordnungsgemäße Leistung zu erbringen.

 

darf ausschließlich für erbrachte Leistungen die Unterschrift des Patienten einfordern.

Als Grundsatz gilt: „Keine Unterschrift ohne eine erfolgte Behandlung!“

 

verpflichtet sich, jegliche Verstöße gegen medizinische, pflegerische oder sonstige fachliche Standards zu vermeiden und der Geschäftsführung zu melden.

 

verpflichtet sich vor Behandlungsbeginn die Verordnung auf „Heilmittelkonformität“ zu prüfen

 

ist verpflichtet die Behandlungen des Patienten ordnungsgemäß zu dokumentieren

 

ist verpflichtet, den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen und unterliegt hinsichtlich der Person des Patienten und dessen Krankheit der Schweigepflicht.

 

hält bestmöglich Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, um das Therapieergebnis im Sinne der integrierten Versorgung zu sichern und zu verbessern.

 

 

Wir verpflichten uns zur Fairness gegenüber Mitbewerbern

 

Die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Reeder überzeugen durch ihre Leistungen.

 

Gegenüber Patienten sprechen die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Reeder nicht negativ über Mitbewerber auf dem ortsansässigen Gesundheitsmarkt.

 

Wir konzentrieren uns ausschließlich auf unsere Leistungsstärken und nehmen Informationen über Schwächen der Mitbewerber auf, um uns selbst zu hinterfragen und unsere Arbeitsabläufe, - regularien und -standards zu optimieren.

 

 

Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen Führung der Patientenakte und Behandlungsdokumentation

 

Die wesentlichen und maßgeblichen Behandlungsdaten und –infomationen sind angemessen zu dokumentieren. Es muss sichergestellt sein, dass die rechnungsrelevanten Informationen vollständig und korrekt erfasst werden.

 

Dies setzt unter anderem eine vollständige, klare und nachvollziehbare Rezeptabrechnung, aber auch eine konkludente Behandlungsdokumentation voraus. Die Behandlungsdokumentation erfolgt während der Behandlung des Patienten.

 

Alle Aufzeichnungen sind so zu führen, dass bei Ausfall des behandelnden Therapeuten eine jederzeitige Vertretung gewährleistet ist.

 

Die gesetzlichen oder internen Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten.

 

 

Wir verpflichten uns zu fairen und respektvollen Arbeitsbedingung

 

 

Jeder Mitarbeiter stellt das kollegiale Miteinander sicher.

 

Wir erwarten die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

 

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

 

Jeder hat das Recht, vor Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art geschützt zu werden. Das gilt sowohl intern gegenüber Kolleginnen und Kollegen wie auch gegenüber Dritten.

 

Die Reeder Unternehmensgruppe erwartet von jedem Mitarbeiter einen

freundlichen, sachbetonten, fairen und respektvollen Umgang mit Kollegen und Kolleginnen und Dritten (beispielsweise Patienten, Ärzte)

 

Damit tragen die Mitarbeiter nicht zuletzt auch zum guten Ruf

der Unternehmensgruppe Reeder bei.

 

 

 

Wir verpflichten uns zur Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen

 

Alle Mitarbeiter müssen stets die persönlichen Interessen von den Interessen der Unternehmensgruppe trennen.

 

Bei Konfliktsituationen werden Person und Sache getrennt.

 

Probleme und Konflikte werden sachlich diskutiert und gemeinschaftlich Lösungen erarbeitet.

 

Ohne ausdrückliche Genehmigung von Vorgesetzten darf kein Mitarbeiter Materialien und Gegenstände der Unternehmensgruppe Reeder für private Zwecke verwenden oder aus den Praxisräumen entfernen.

 

Ohne Genehmigung dürfen Datenbestände, betriebliche Unterlagen wie z.B. Behandlungsdokumentationen oder Rezepte nicht kopiert oder aus der Praxis geschafft werden.

 

Die für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten Telefon- und Internetanschlüsse sind ausschließlich für die dienstliche Nutzung. Unwesentliche private Nutzung ist nach Absprache mit dem Vorgesetzten in Ausnahmefällen erlaubt.

 

Die Nutzung von privaten Mobiltelefonen ist ausschließlich in den Pausen und abseits vom Geschäftsgeschehen erlaubt.

 

Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Nach einer Raucherpause sind seitens des Therapeuten Hygienemaßnahmen erforderlich, um den Patienten nicht unnötig zu belästigen.

 

Private Meinungsäußerungen: Hierbei darf nicht der Anschein gegenüber dem Patienten oder der Öffentlichkeit erweckt werden, es handele sich um die Meinung der Unternehmensgruppe Reeder.

 

 

Zur Korruptions- und Betrugsprävention ist allen Angehörigen eines Heilberufs in unserem Unternehmen untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung für die Abgabe von Heil- oder Hilfsmitteln zu fordern.

 

 

 

1 Aus Gründern der besseren Lesbarkeit wird bei der Verwendung des Begriffes „Mitarbeiter“ die weibliche Form mitgedacht

Hier finden Sie uns

Therapiezentrum Tegeler Weg
Tegeler Weg 4
10589 Berlin

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

030 38305894 030 38305894

 

oder per E-Mail an

info@thz-tegeler-weg.de

Unsere Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch07:00 - 19:30
Dienstag, Donnerstag08:00 - 19:30
Freitag07:00 - 19:00
Termine nach Vereinbarung

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