Anti-Korruptionsgrundsätze

Reeder Unternehmensgruppe
&
REHACON Unternehmensgruppe
 
 
 
Anti – Korruptionsgrundsätze
 
Die Reeder/Rehacon Unternehmensgruppe weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die Bestechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit verbietet. Wir verpflichten uns, Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und rechtlich in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchzuführen.
 
Dasselbe Engagement erwarten wir von unseren Beratern, Beauftragten und Vertretern oder anderen Unternehmen und Personen („Geschäftspartner/Gesellschafter”), die für uns tätig sind, sowie von deren Erfüllungsgehilfen und besonders von unseren Mitgesellschaftern.
 
 
Bestechung
 
Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten, eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder indirekt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine Handlung und/oder eine Entscheidung zu beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten und/oder entsprechende Werte anzunehmen.
 
Der Begriff „Geschäftspartner“ soll weit definiert sein und bedeutet:
 
Jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag des Geschäftspartners handelt.
 
Jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag einer Subgesellschaft des Geschäftspartners handelt.
 
Jeder Mitgesellschafter oder deren Angehörige.
 
Jeder ausgeschiedene Gesellschafter, sofern er die Geschäfte noch beeinflussen kann.
 
Da die Bezeichnung „Geschäftspartner“ in dieser Compliance Regelung sehr weit gefasst werden soll, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner in ihrem normalen Geschäftsablauf im Namen von Reeder/Rehacon mit anderen Geschäftspartnern oder Gesellschaftern zusammen arbeiten werden.
Ferner soll mit dieser Compliance Regelung vereinbart werden, dass auch keine Gesellschaft oder fremde Dritte aus dem Ausland, die im direkten oder indirekten Kontakt zum Geschäftspartner stehen, Vorteile jeder Art anbieten, genehmigen oder diesen andere sonstige Vorteile zukommen lassen, um zu versuchen, diesen Geschäftspartner korrupter Weise zu einer Handlung oder Entscheidung zu bewegen.
 
Unsere Compliance Grundsätze verbieten auch, dass ein Unternehmen oder eine Person ein anderes Unternehmen oder eine andere Person beauftragt, derartige Aktivitäten zu unternehmen.
 
Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen folgende Grundsätze berücksichtigen und einhalten:
Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Reeder/Rehacon handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte Zahlung leisten, anbieten oder genehmigen oder diesen sonstige Vorteile zukommen lassen, um zu versuchen, diesen zu einer Handlung oder Entscheidung zu bewegen, die den Geschäftspartner zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen verhilft. Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Reeder/Rehacon handeln, dürfen, unabhängig vom Wert, keine Zahlung an einen Geschäftspartner leisten oder diesem einen sonstigen Vorteil anbieten, da dies als unlauterer Anreiz gelten könnte.
 
Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Reeder/Rehacon, müssen Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner für Reeder/Rehacon handeln, alle lokalen Gesetze, Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anforderungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z.B. öffentlich-rechtliche Krankenhäuser), welche Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsanforderungen in Bezug auf Erstattung, finanzielle Unterstützung, Spenden oder Geschenke angeboten werden, verstehen und einhalten.
 
Ist sich ein Geschäftspartner in Bezug auf die Zusammenarbeit unsicher über die Bedeutung oder Anwendbarkeit geltender Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsanforderungen, sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen Ansprechpartner bei Reeder/Rehacon wenden, bevor er eine solche Zusammenarbeit eingeht.
Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Reeder/Rehacon handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen leisten.
Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine Zahlung an einen Dritten mit dem Ziel, die Durchführung einer routinemäßigen Handlung sicherzustellen oder zu beschleunigen. Beispiele für eine Schmiergeldzahlung sind Zahlungen mit dem Ziel, die Bearbeitung, Genehmigung oder Umsätze zu beschleunigen bzw. zu steigern. Falls von einem Geschäftspartner oder einer Person, die im Namen dieses Geschäftspartners im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Reeder/Rehacon handelt, Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder verlangt wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in Zusammenhang mit seiner Arbeit für Reeder/Rehacon bekannt wird, muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner Kontaktperson oder der Compliance Beauftragten bei Reeder/Rehacon melden, bevor weitere Schritte unternommen werden.
 
Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von Reeder/Rehacon.
 
Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit Mitarbeitern von Reeder/Rehacon die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:
 
Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Reeder/Rehacon handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder genehmigen oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen, um diese Person dazu zu bewegen, sich selbst einen unlauteren Geschäftsvorteil zu verschaffen.
Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Reeder/Rehacon handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz im Zusammenhang mit ihrer für Reeder/Rehacon ausgeführten Geschäftstätigkeit erbitten, annehmen oder erhalten.
Mitarbeiter von Reeder/Rehacon dürfen keine größeren Geschenke, Dienstleistungen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder sonstige Objekte von höherem Wert von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Reeder/Rehacon annehmen. Geschenke von geringfügigem Wert sind nur erlaubt, wenn diese unregelmäßig und bei entsprechender Gelegenheit erhalten werden.
 
 
Anti – Korruptions - Gesetz § 299a StGB und § 300 StGB
 
Durch diese Compliance Regelung soll insbesondere zum Ausdruck gebracht werden, dass die Reeder und die Rehacon Unternehmensgruppe die neuen Strafrechtsparagraphen § 299a StGB und § 300 StGB zur Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit vollumfänglich respektieren, umsetzten und beachten. Besonders zu diesem Zweck sind die hier niedergeschriebenen Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit nochmals verschärft worden, was von uns im Interesse der gebotenen Klarheit ausdrücklich begrüßt wird.
 
 
Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße
 
Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit Reeder/Rehacon handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen diese Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu melden. Mögliche Verstöße können der Reeder/Rehacon-Compliance Beauftragten Frau Monika Ostach per Telefon unter 0049-209-149000-30 oder per Mail unter m.ostach@reeder.de gemeldet werden, wobei auf Wunsch die Identität vertraulich behandelt wird.
 
Gelsenkirchen, 19.08.2015
 
Michael Reeder
-Geschäftsführer-

 

 

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